
Karol Szymborski · Berufsbetreuer
Wenn niemand mehr
unterschreiben darf.
Rechtliche Betreuung in Geld-, Gesundheits- und Behördenfragen, wenn jemand das nicht mehr selbst regeln kann.
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden werktags
- Registriert nach § 24 BtOG
Was rechtliche Betreuung ist
Ich betreue rechtlich. Gepflegt wird woanders.
Die häufigste Verwechslung im ersten Telefonat: Betreuung ist keine Pflege. Ein Betreuungsgericht bestellt mich, damit jemand rechtsverbindlich handeln kann, wenn eine erwachsene Person das krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr selbst kann (§ 1814 BGB).
In § 1821 BGB steht der Satz, an dem sich meine Arbeit misst: Maßgeblich sind die Wünsche des betreuten Menschen. Auch dann, wenn die Familie sie anders sieht.
So läuft das VerfahrenDas übernehme ich
- Anträge stellen, Widersprüche schreiben, Fristen halten
- Konten führen, Rechnungen zahlen, Verträge prüfen
- Mit Ärzten, Kliniken und Kassen sprechen und entscheiden
- Regelmäßig persönlich vorbeikommen, auch im Heim
Nicht meine Aufgabe
- Pflegen, waschen, kochen, putzen, einkaufen
- Anwaltliche Rechtsberatung oder Prozessvertretung
- Über den Kopf des betreuten Menschen hinweg entscheiden
- Angehörige entmachten. Sie bleiben Familie, ich bin die rechtliche Vertretung
Aufgabenbereiche
Das Gericht legt fest, wofür ich zuständig bin.
Nicht jede Betreuung umfasst alles. Was nicht ausdrücklich im Beschluss steht, bleibt in eigener Hand. Tippen Sie auf einen Bereich für die Details.
Seitlich wischen für alle sechs Bereiche
Ablauf
Von der Anregung bis zum Betreuerausweis
Fünf Schritte. Über die Dauer entscheidet das Gericht. Bei akuter Gefahr gibt es die vorläufige Betreuung per einstweiliger Anordnung.
Sie können mich vorschlagen. Schreiben Sie meinen Namen in die Anregung ans Amtsgericht [AMTSGERICHT]. Ob ich bestellt werde, entscheidet das Gericht.
- 01
Anregung beim Betreuungsgericht
Formloses Schreiben ans Amtsgericht, ein Satz genügt: wer, warum, seit wann. Angehörige, Kliniken, Pflegeheime und Behörden dürfen anregen. Die betroffene Person selbst stellt einen Antrag.
- 02
Ärztliches Gutachten
Eine sachverständige Person untersucht, ob und für welche Bereiche Unterstützung nötig ist. In Eilfällen reicht zunächst ein ärztliches Zeugnis.
- 03
Anhörung durch das Gericht
Die Richterin oder der Richter verschafft sich einen persönlichen Eindruck, meist zu Hause oder in der Klinik. Dabei wird auch gefragt, wen sich die betroffene Person als Betreuer wünscht.
- 04
Bestellung durch Beschluss
Das Gericht legt fest, wer Betreuer wird und welche Aufgabenbereiche gelten. Alles, was nicht ausdrücklich im Beschluss steht, bleibt in eigener Hand.
- 05
Betreuerausweis
Erst mit diesem Ausweis kann ich gegenüber Bank, Amt und Klinik handeln. Ab hier läuft die Arbeit an, und Sie haben eine feste Ansprechperson.
Unsicher, ob eine Betreuung überhaupt nötig ist? Oft reicht eine Vorsorgevollmacht. Das klären wir im Erstgespräch, kostenlos.
Erstgespräch anfragenVorsorge
Warum ich Sie zuerst nach einer Vollmacht frage
Wo eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, bestellt das Gericht keinen Betreuer. Das steht so im Gesetz, und ich sage es Ihnen auch dann, wenn ich damit einen Auftrag verliere.
| Merkmal | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | Rechtliche Betreuung |
|---|---|---|---|
| Wer bestimmt? | Sie selbst, jetzt | Sie selbst, im Voraus | Das Betreuungsgericht |
| Gericht beteiligt? | Nein | Ja, später | Ja, von Anfang an |
| Wirkt ab | Sofort nach Unterschrift | Wenn eine Betreuung nötig wird | Mit dem Beschluss |
| Kosten | Einmalig, gering | Einmalig, gering | Laufende Vergütung nach VBVG |
Tabelle seitlich scrollen für alle drei Spalten
Vollmachten rechtlich gestalten dürfen Notariat und Anwaltschaft. Ich erkläre den Unterschied und begleite Sie zum richtigen Ansprechpartner.
Kosten
Als Angehörige zahlen Sie nichts.
Das ist die Frage, die am häufigsten kommt, und die Antwort ist kurz: Die Vergütung eines Berufsbetreuers trägt entweder die Staatskasse oder das Vermögen des betreuten Menschen. Das Konto der Angehörigen bleibt außen vor.
Vergütet wird nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz über monatliche Fallpauschalen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine vereinfachte Systematik mit zwei Vergütungsstufen. Die Höhe ergibt sich aus vier Faktoren.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn daraus keine Betreuung wird.
Vergütungsstufe
Stufe 1 oder Stufe 2. Stufe 2 setzt einen einschlägigen Hochschulabschluss voraus.
Vermögen
Mittellos oder nicht mittellos nach § 1880 BGB. Das entscheidet auch, wer zahlt.
Wohnform
Stationäre Einrichtung oder eigene Wohnung.
Dauer
Erste zwölf Monate oder ab dem 13. Monat. Am Anfang ist der Aufwand höher.
Die konkreten Beträge stehen in der Vergütungstabelle des VBVG und werden vom Betreuungsgericht festgesetzt. Sie erhalten die Zahlen auf Nachfrage schriftlich.
Für Sozialdienste, Kliniken und Pflegeeinrichtungen
Kurzer Draht für den Sozialdienst
Kurzer Weg: anrufen, Fall in zwei Sätzen schildern, ich sage direkt zu oder ab. Für die Anregung ans Gericht liefere ich Ihnen meine Daten in der Form, die Ihr Sozialdienst braucht.
- Aufnahme
- Freie Kapazität
- Aktueller Stand. Bei voller Auslastung ändere ich diese Angabe hier.
- Eilfall
- Rückruf am selben Werktag
- Bei drohender Entlassung ohne Versorgung bitte anrufen statt mailen.
- Bezirk
- [AMTSGERICHT]
- Bestellungen im Bezirk des Amtsgerichts sowie im umliegenden Landkreis.
- Registrierung
- Nach §§ 23, 24 BtOG
- Registriert bei der Stammbehörde, mit Sachkundenachweis und Berufshaftpflicht.

Platzhalter für das Portraitfoto
Wer betreut
Karol Szymborski
Eine Ein-Personen-Kanzlei. Sie sprechen bei jedem Anruf mit derselben Person. Das ist der Vorteil, und es ist zugleich die Grenze: Ich nehme nur so viele Betreuungen an, wie ich persönlich führen kann.
Digital arbeite ich aus einem sehr praktischen Grund. Akten sind durchsuchbar, Fristen laufen im System, jeder Antrag ist datiert. Wenn Sie fragen, was mit dem Pflegegrad-Antrag ist, bekommen Sie die Antwort im selben Gespräch.
Nachweise
- Registrierung nach § 24 BtOGStammbehörde: [BETREUUNGSBEHOERDE], Registrierungsnummer [REGISTRIERUNGSNUMMER]
- SachkundenachweisLehrgang oder Studienabschluss: [QUALIFIKATION]
- BerufshaftpflichtMindestdeckung nach § 23 BtOG: 250.000 Euro je Fall, 1 Mio. Euro im Jahr. Versicherer: [VERSICHERER]
- BerufsverbandMitgliedschaft: [VERBAND]
Häufige Fragen
Was Angehörige am Telefon zuerst fragen
Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an. Fragen kostet nichts, und ein kurzes Gespräch spart oft wochenlange Unsicherheit.
Was macht ein rechtlicher Betreuer, und was nicht?
Ein rechtlicher Betreuer vertritt einen erwachsenen Menschen in den Bereichen, die das Gericht festgelegt hat: bei Behörden, Banken, Ärzten, Vermietern. Er pflegt nicht, kocht nicht, putzt nicht und geht nicht einkaufen. Pflege leisten Pflegedienst und Angehörige, ich sorge dafür, dass sie bezahlt und beauftragt wird.
Wie rege ich eine Betreuung an?
Mit einem formlosen Brief an das Betreuungsgericht beim zuständigen Amtsgericht. Hilfreich sind: Name und Geburtsdatum der betroffenen Person, aktuelle Adresse oder Klinik, was konkret nicht mehr funktioniert, und ob eine Vorsorgevollmacht existiert. Wenn Sie einen bestimmten Betreuer wünschen, schreiben Sie das dazu.
Wie lange dauert das Verfahren?
Von der Anregung bis zum Betreuerausweis vergehen üblicherweise mehrere Wochen bis Monate, je nach Gericht und Gutachtenlage. Bei akuter Gefahr kann das Gericht eine vorläufige Betreuung per einstweiliger Anordnung einrichten, das geht deutlich schneller. Eine Garantie für eine bestimmte Dauer kann niemand geben, das entscheidet allein das Gericht.
Was kostet das, und wer zahlt?
Berufsbetreuer werden nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) über monatliche Fallpauschalen vergütet. Ist die betreute Person mittellos, zahlt die Staatskasse. Ist Vermögen über dem Schonbetrag vorhanden, wird die Vergütung daraus entnommen. Angehörige zahlen nichts aus eigener Tasche.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Betreuung: was ist der Unterschied?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie selbst eine Person, ohne Gericht. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie im Voraus, wen das Gericht bestellen soll, falls eine Betreuung nötig wird. Die rechtliche Betreuung selbst richtet das Gericht ein, wenn keine Vollmacht vorliegt. Die Betreuung ist nachrangig: Wo eine Vollmacht greift, wird kein Betreuer bestellt.
Können wir uns den Betreuer aussuchen?
Das Gericht muss dem Vorschlag der betroffenen Person folgen, wenn nichts Wesentliches dagegen spricht. Auch Angehörige dürfen jemanden vorschlagen. Wenn Sie mich vorschlagen möchten, nennen Sie meinen Namen im Schreiben ans Gericht. Ob ich bestellt werde, entscheidet das Gericht.
Verliert mein Angehöriger dadurch seine Rechte?
Nein. Eine Betreuung ist keine Entmündigung, den Begriff gibt es seit 1992 nicht mehr. Wahlrecht, Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit bleiben grundsätzlich bestehen. Nur wenn erhebliche Gefahr droht, kann das Gericht zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt anordnen, und das ist die Ausnahme.
Was ist eine Eilbetreuung?
Wenn sofort gehandelt werden muss, etwa bei einer Klinikentlassung ohne Versorgung, kann das Gericht per einstweiliger Anordnung vorläufig einen Betreuer bestellen. Dafür reicht zunächst ein ärztliches Zeugnis. Sozialdienste erreichen mich in solchen Fällen direkt telefonisch.
Kontakt
Am schnellsten geht es per Telefon.
Schildern Sie mir die Lage in zwei Sätzen. Ich sage Ihnen, ob eine Betreuung überhaupt der richtige Weg ist und was der nächste Schritt wäre.
Anrufen- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
- Freitag: 9 bis 13 Uhr
- Außerhalb: Anrufbeantworter, ich rufe zurück.
- Kanzlei
- [STRASSE UND HAUSNUMMER]
[PLZ] [STADT] - Hausbesuche und Termine in der Klinik nach Absprache.