
Karol Szymborski · Berufsbetreuer
Wenn niemand mehr
unterschreiben darf.
Rechtliche Betreuung in Geld-, Gesundheits- und Behördenfragen, wenn jemand das nicht mehr selbst regeln kann.
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden werktags
- Registriert nach § 24 BtOG
Was rechtliche Betreuung ist
Rechtliche Betreuung ist keine Pflege.
Ein Betreuungsgericht bestellt mich, wenn eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann (§ 1814 BGB). Ich vertrete sie dann gegenüber Behörden, Banken, Ärzten und Vermietern. Um Haushalt und Körperpflege kümmern sich Pflegedienst und Familie; meine Aufgabe ist, dass diese Hilfe beantragt und bezahlt wird.
Nach § 1821 BGB richtet sich dabei alles nach den Wünschen des betreuten Menschen, auch wenn Angehörige manches anders sehen.
So läuft das VerfahrenDas übernehme ich
- Anträge stellen, Widersprüche schreiben, Fristen halten
- Konten führen, Rechnungen zahlen, Verträge prüfen
- Mit Ärzten, Kliniken und Kassen sprechen und entscheiden
- Regelmäßig persönlich vorbeikommen, auch im Heim
Nicht meine Aufgabe
- Pflegen, waschen, kochen, putzen, einkaufen
- Anwaltliche Rechtsberatung oder Prozessvertretung
- Über den Kopf des betreuten Menschen hinweg entscheiden
- Angehörige entmachten. Sie bleiben Familie, ich bin die rechtliche Vertretung
Aufgabenbereiche
Das Gericht legt fest, wofür ich zuständig bin.
Nicht jede Betreuung umfasst alle Bereiche; das Gericht ordnet nur an, was wirklich nötig ist. Ein Klick auf einen Bereich öffnet die Einzelheiten.
Seitlich wischen für alle sechs Bereiche
Ablauf
Von der Anregung bis zum Betreuerausweis
So läuft das Verfahren beim Betreuungsgericht ab. Wie lange es dauert, hängt vom Gericht und vom Gutachten ab; bei akuter Gefahr gibt es die vorläufige Betreuung per einstweiliger Anordnung.
Sie können mich als Betreuer vorschlagen. Schreiben Sie meinen Namen einfach in die Anregung ans Amtsgericht; die Entscheidung liegt beim Gericht.
- 01
Anregung beim Betreuungsgericht
Formloses Schreiben ans Amtsgericht, ein Satz genügt: wer, warum, seit wann. Angehörige, Kliniken, Pflegeheime und Behörden dürfen anregen. Die betroffene Person selbst stellt einen Antrag.
- 02
Ärztliches Gutachten
Eine sachverständige Person untersucht, ob und für welche Bereiche Unterstützung nötig ist. In Eilfällen reicht zunächst ein ärztliches Zeugnis.
- 03
Anhörung durch das Gericht
Die Richterin oder der Richter verschafft sich einen persönlichen Eindruck, meist zu Hause oder in der Klinik. Dabei wird auch gefragt, wen sich die betroffene Person als Betreuer wünscht.
- 04
Bestellung durch Beschluss
Das Gericht legt fest, wer Betreuer wird und welche Aufgabenbereiche gelten. Alles, was nicht ausdrücklich im Beschluss steht, bleibt in eigener Hand.
- 05
Betreuerausweis
Erst mit diesem Ausweis kann ich gegenüber Bank, Amt und Klinik handeln. Ab hier läuft die Arbeit an, und Sie haben eine feste Ansprechperson.
Unsicher, ob eine Betreuung überhaupt nötig ist? Oft reicht eine Vorsorgevollmacht. Das klären wir im Erstgespräch, kostenlos.
Erstgespräch anfragenVorsorge
Warum ich Sie zuerst nach einer Vollmacht frage
Wo eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, bestellt das Gericht keinen Betreuer. Das steht so im Gesetz, und ich sage es Ihnen auch dann, wenn ich damit einen Auftrag verliere.
| Merkmal | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | Rechtliche Betreuung |
|---|---|---|---|
| Wer bestimmt? | Sie selbst, jetzt | Sie selbst, im Voraus | Das Betreuungsgericht |
| Gericht beteiligt? | Nein | Ja, später | Ja, von Anfang an |
| Wirkt ab | Sofort nach Unterschrift | Wenn eine Betreuung nötig wird | Mit dem Beschluss |
| Kosten | Einmalig, gering | Einmalig, gering | Laufende Vergütung nach VBVG |
Tabelle seitlich scrollen für alle drei Spalten
Vollmachten rechtlich gestalten dürfen Notariat und Anwaltschaft. Ich erkläre den Unterschied und begleite Sie zum richtigen Ansprechpartner.
Kosten
Als Angehörige zahlen Sie nichts.
Die Vergütung eines Berufsbetreuers zahlt entweder die Staatskasse, oder sie wird dem Vermögen des betreuten Menschen entnommen. Das Konto der Angehörigen bleibt in beiden Fällen außen vor.
Vergütet wird nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz über monatliche Fallpauschalen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine vereinfachte Systematik mit zwei Vergütungsstufen. Die Höhe ergibt sich aus vier Faktoren.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn daraus keine Betreuung wird.
Vergütungsstufe
Stufe 1 oder Stufe 2. Stufe 2 setzt einen einschlägigen Hochschulabschluss voraus.
Vermögen
Mittellos oder nicht mittellos nach § 1880 BGB. Das entscheidet auch, wer zahlt.
Wohnform
Stationäre Einrichtung oder eigene Wohnung.
Dauer
Erste zwölf Monate oder ab dem 13. Monat. Am Anfang ist der Aufwand höher.
Die konkreten Beträge stehen in der Vergütungstabelle des VBVG und werden vom Betreuungsgericht festgesetzt. Sie erhalten die Zahlen auf Nachfrage schriftlich.
Für Sozialdienste, Kliniken und Pflegeeinrichtungen
Kurzer Draht für den Sozialdienst
Rufen Sie an und schildern Sie den Fall kurz; Sie bekommen sofort eine Zusage oder eine Absage. Die Angaben für die Anregung ans Gericht schicke ich direkt mit.
- Aufnahme
- Freie Kapazität
- Ich kann derzeit neue Betreuungen übernehmen.
- Eilfall
- Rückruf am selben Werktag
- Bei drohender Entlassung ohne Versorgung bitte anrufen statt mailen.
- Bezirk
- Amtsgericht vor Ort
- Bestellungen übernehme ich im Bezirk des hiesigen Amtsgerichts und im umliegenden Landkreis.
- Registrierung
- Nach §§ 23, 24 BtOG
- Registriert bei der Stammbehörde, mit Sachkundenachweis und Berufshaftpflicht.

Wer betreut
Karol Szymborski
Die Kanzlei besteht aus mir. Sie sprechen bei jedem Anruf mit derselben Person, dafür nehme ich nur so viele Betreuungen an, wie ich persönlich führen kann.
Meine Akten führe ich digital, mit Fristen im System und datierten Anträgen. Wenn Sie nach dem Stand eines Antrags fragen, bekommen Sie die Antwort deshalb noch im selben Gespräch.
Nachweise
- Registrierung nach § 24 BtOGRegistriert als beruflicher Betreuer bei der zuständigen Stammbehörde.
- SachkundeDer Sachkundenachweis nach § 23 BtOG ist Voraussetzung der Registrierung.
- BerufshaftpflichtGesetzliche Mindestdeckung: 250.000 Euro je Fall, 1 Million Euro im Jahr.
- VerschwiegenheitAlles aus der Betreuung bleibt vertraulich, auch gegenüber Angehörigen.
Häufige Fragen
Was Angehörige am Telefon zuerst fragen
Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie einfach an.
Was macht ein rechtlicher Betreuer, und was nicht?
Ein rechtlicher Betreuer vertritt einen erwachsenen Menschen in den Bereichen, die das Gericht festgelegt hat: bei Behörden, Banken, Ärzten, Vermietern. Pflege, Haushalt und Einkäufe gehören nicht dazu; dafür sind Pflegedienst und Angehörige da. Ich sorge dafür, dass diese Hilfe beantragt und bezahlt wird.
Wie rege ich eine Betreuung an?
Mit einem formlosen Brief an das Betreuungsgericht beim zuständigen Amtsgericht. Hilfreich sind: Name und Geburtsdatum der betroffenen Person, aktuelle Adresse oder Klinik, was konkret nicht mehr funktioniert, und ob eine Vorsorgevollmacht existiert. Wenn Sie einen bestimmten Betreuer wünschen, schreiben Sie das dazu.
Wie lange dauert das Verfahren?
Von der Anregung bis zum Betreuerausweis vergehen üblicherweise mehrere Wochen bis Monate, je nach Gericht und Gutachtenlage. Bei akuter Gefahr kann das Gericht eine vorläufige Betreuung per einstweiliger Anordnung einrichten, das geht deutlich schneller. Eine Garantie für eine bestimmte Dauer kann niemand geben, das entscheidet allein das Gericht.
Was kostet das, und wer zahlt?
Berufsbetreuer werden nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) über monatliche Fallpauschalen vergütet. Ist die betreute Person mittellos, zahlt die Staatskasse. Ist Vermögen über dem Schonbetrag vorhanden, wird die Vergütung daraus entnommen. Angehörige zahlen nichts aus eigener Tasche.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Betreuung: was ist der Unterschied?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie selbst eine Person, ohne Gericht. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie im Voraus, wen das Gericht bestellen soll, falls eine Betreuung nötig wird. Die rechtliche Betreuung selbst richtet das Gericht ein, wenn keine Vollmacht vorliegt. Die Betreuung ist nachrangig: Wo eine Vollmacht greift, wird kein Betreuer bestellt.
Können wir uns den Betreuer aussuchen?
Das Gericht muss dem Vorschlag der betroffenen Person folgen, wenn nichts Wesentliches dagegen spricht. Auch Angehörige dürfen jemanden vorschlagen. Wenn Sie mich vorschlagen möchten, nennen Sie meinen Namen im Schreiben ans Gericht. Ob ich bestellt werde, entscheidet das Gericht.
Verliert mein Angehöriger dadurch seine Rechte?
Nein. Eine Betreuung ist keine Entmündigung, den Begriff gibt es seit 1992 nicht mehr. Wahlrecht, Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit bleiben grundsätzlich bestehen. Nur wenn erhebliche Gefahr droht, kann das Gericht zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt anordnen, und das ist die Ausnahme.
Was ist eine Eilbetreuung?
Wenn sofort gehandelt werden muss, etwa bei einer Klinikentlassung ohne Versorgung, kann das Gericht per einstweiliger Anordnung vorläufig einen Betreuer bestellen. Dafür reicht zunächst ein ärztliches Zeugnis. Sozialdienste erreichen mich in solchen Fällen direkt telefonisch.
Kontakt
Am schnellsten geht es per Telefon.
Schildern Sie mir kurz die Lage. Ich sage Ihnen offen, ob eine Betreuung der richtige Weg ist und was als Nächstes zu tun wäre.
Anrufen- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
- Freitag: 9 bis 13 Uhr
- Außerhalb: Anrufbeantworter, ich rufe zurück.
- Termine
- Nach Vereinbarung in der Kanzlei, bei Ihnen zu Hause oder in der Klinik.